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BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 57.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ermittlung einer Wohnfläche - Pflicht zur Beiziehung der Akten der Preisstelle
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 06.01.1995 - 7 B 45.92
- BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 57.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 57.95
Das Beschwerdevorbringen, das sich gegen die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Rechtsanwendung des Berufungsgerichts wendet, zeigt namentlich nicht in der durch § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise (vgl. dazu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr) eine bisher vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts auf, die in dem von der Klägerin angestrebten Revisionsverfahren rechtsgrundsätzlich zu beantworten wäre. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 57.95
Das Beschwerdevorbringen, das sich gegen die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Rechtsanwendung des Berufungsgerichts wendet, zeigt namentlich nicht in der durch § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise (vgl. dazu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr) eine bisher vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts auf, die in dem von der Klägerin angestrebten Revisionsverfahren rechtsgrundsätzlich zu beantworten wäre.